Ruhrgebiet sucht Haldenwärter (m/w/d)

Teilnahmebedingungen Casting-Aufruf

§ 1 Allgemeines

1.1 Veranstalter Veranstalter des Castings ist der Regionalverband Ruhr (RVR), Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen, vertreten durch Garrelt Duin. Mit der Durchführung des Castings und der nachfolgenden Aktion ist die Scholz & Friends Berlin GmbH beauftragt. Die Agentur handelt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

1.2 Gegenstand der Aktion Der Veranstalter sucht im Rahmen einer Imagekampagne für die Metropole Ruhr eine volljährige Person, die für die Dauer von 7 Tagen im Zeitraum vom 14. September 2026 bis zum 20. September 2026 die Rolle der „Haldenwärterin" bzw. des „Haldenwärters" übernimmt. Die ausgewählte Person bewohnt in diesem Zeitraum ein auf der Halde Hoheward aufgestelltes Tiny House und wirkt an der Produktion von Bild-, Ton- und Videoinhalten mit. Diese Inhalte werden vom Veranstalter zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und des Standortmarketings verwendet.

Die im Rahmen der Aktion zu erfüllenden Aufgaben sind inszeniert und humoristisch angelegt. Sie dienen der medialen Darstellung der Region und stellen keine tatsächliche berufliche Tätigkeit dar.

1.3 Rechtsnatur – Klarstellung Das Casting ist kein Gewinnspiel und keine Auslobung. Die Auswahl erfolgt nicht nach Zufall, sondern ausschließlich anhand der in § 4 genannten qualitativen Kriterien. Die Aktion begründet kein Arbeitsverhältnis und kein Ausbildungsverhältnis. Die Rolle der „Haldenwärterin" bzw. des „Haldenwärters" ist ein Rollenbild im Rahmen einer Werbeproduktion. Die ausgewählte Person wird auf Grundlage eines gesonderten Mitwirkungsvertrages als freie Mitwirkende tätig. Ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses besteht zu keinem Zeitpunkt und in keiner Phase der Aktion. Die Ausschreibung stellt keine Stellenanzeige im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dar.

1.4 Geltung Mit Absenden der Bewerbung erkennt die sich bewerbende Person diese Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung an.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

2.1 Voraussetzungen Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • unbeschränkt geschäftsfähig sind und
  • im gesamten Aktionszeitraum gemäß § 1.2 verfügbar sind.

2.2 Ausschluss Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters, der beauftragten Agentur sowie der an der Durchführung der Aktion beteiligten Unternehmen und Institutionen, jeweils einschließlich ihrer Angehörigen.

Der Veranstalter behält sich vor, Bewerbungen von der Teilnahme auszuschließen, die:

  • unvollständig sind oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen,
  • rechtswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende, sexualisierte oder anderweitig anstößige Inhalte aufweisen,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • unter Einsatz automatisierter Verfahren oder auf sonstige manipulative Weise eingereicht werden,
  • unzutreffende Angaben zur Person enthalten.

§ 3 Bewerbung

3.1 Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsformular unter ruhrgebiet.de/haldenwaerter.

Einzureichen sind:

  • ein Bewerbungsvideo von höchstens 60 Sekunden Länge und höchstens 500 MB Dateigröße in einem der folgenden Formate: MP4, MOV, WEBM oder M4V,
  • die im Formular abgefragten Angaben zur Person und die dort gestellten Kurzfragen,
  • die Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen sowie die Einwilligung nach § 5 und § 11.

Je Person ist nur eine Bewerbung zulässig. Bewerbungen auf anderem Wege als über das Bewerbungsformular werden nicht berücksichtigt.

3.2 Bewerbungsfrist Bewerbungsschluss ist der 9. August 2026, 23:59 Uhr. Maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter.

§ 4 Auswahlverfahren

4.1 Ablauf Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  • Stufe 1: Prüfung der formalen Vollständigkeit und der Teilnahmevoraussetzungen.
  • Stufe 2: Inhaltliche Sichtung und Vorauswahl durch den Veranstalter und die beauftragte Agentur.
  • Stufe 3: Persönliche Gespräche (in Präsenz oder per Videokonferenz) mit den in die engere Wahl gekommenen Personen.
  • Stufe 4: Abschließende Auswahlentscheidung durch die Jury gemäß § 4.3.

4.2 Auswahlkriterien Maßgeblich für die Auswahl sind ausschließlich:

  • die Wirkung und Ausdrucksfähigkeit der Person vor der Kamera,
  • die Nachvollziehbarkeit und Eigenständigkeit der Bewerbungsidee,
  • der erkennbare Bezug zur Metropole Ruhr,
  • die Eignung für ein mehrtägiges Aufenthalts- und Produktionsformat unter freiem Himmel,
  • die verbindliche Verfügbarkeit im Aktionszeitraum.

Die Auswahlentscheidung wird dokumentiert.

4.3 Jury Die Jury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Veranstalters, der beauftragten Agentur sowie bis zu drei externen Personen des öffentlichen Lebens.

4.4 Benachrichtigung Die ausgewählte Person wird bis zum 1. September 2026 über die im Bewerbungsformular angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Meldet sich die benachrichtigte Person nicht innerhalb von 3 Werktagen oder kommt ein Mitwirkungsvertrag nach § 6.1 nicht zustande, kann der Veranstalter eine andere Person auswählen.

4.5 Ersatzperson Der Veranstalter wählt zusätzlich eine Ersatzperson aus, die im Fall des Ausfalls der ausgewählten Person nach Maßgabe des Mitwirkungsvertrages einspringt.

4.6 Kein Anspruch Ein Anspruch auf Auswahl besteht nicht. Über die Auswahlentscheidung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 5 Rechte an den Bewerbungsinhalten

5.1 Zusicherung der bewerbenden Person Die bewerbende Person sichert zu, dass sie über sämtliche Rechte an den eingereichten Inhalten verfügt und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere für verwendete Musik, Bildwerke, Marken und sonstige geschützte Inhalte.

Sind auf den eingereichten Inhalten weitere Personen erkennbar abgebildet, sichert die bewerbende Person zu, deren Einwilligung in die Veröffentlichung eingeholt zu haben.

5.2 Freistellung Die bewerbende Person stellt den Veranstalter und die beauftragte Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der Zusicherungen nach § 5.1 gegen diese geltend gemacht werden. Dies umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

5.3 Einräumung von Nutzungsrechten Die bewerbende Person räumt dem Veranstalter an den eingereichten Inhalten ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, das räumlich unbeschränkt und zeitlich auf drei Jahre ab Ende der Bewerbungsfrist begrenzt ist. Das Nutzungsrecht umfasst:

  • die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte,
  • die Nutzung in sämtlichen Medien, insbesondere in sozialen Netzwerken, auf Webseiten des Veranstalters, in Presseveröffentlichungen sowie in Print- und Außenwerbung,
  • die Bearbeitung der Inhalte, insbesondere Kürzung, Zusammenschnitt, Vertonung und Untertitelung,
  • die Weiterübertragung an mit der Kampagne beauftragte Dritte, soweit dies zur Durchführung der Kampagne erforderlich ist.

Der Veranstalter ist zur Nutzung nicht verpflichtet. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Der Veranstalter kann eingereichte Inhalte jederzeit von seinen Kanälen entfernen.

5.4 Nutzung der Inhalte nicht ausgewählter Personen Der Veranstalter ist berechtigt, auch Inhalte nicht ausgewählter Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Kampagne zu verwenden, insbesondere in zusammenfassenden Darstellungen des Bewerbungsverfahrens.

§ 6 Durchführung der Aktion

6.1 Mitwirkungsvertrag Zwischen dem Veranstalter und der ausgewählten Person wird vor Beginn der Aktion ein gesonderter Mitwirkungsvertrag geschlossen. Dieser regelt insbesondere die Vergütung, den Umfang der Rechteeinräumung, die Verhaltenspflichten sowie die Regelungen für den Fall eines vorzeitigen Abbruchs. Diese Teilnahmebedingungen treten hinter die Regelungen des Mitwirkungsvertrages zurück, soweit sie ihnen widersprechen.

6.2 Leistungen des Veranstalters Der Veranstalter stellt für die Dauer der Aktion zur Verfügung:

  • die Unterkunft im Tiny House einschließlich Energieversorgung und sanitärer Einrichtung,
  • die Verpflegung,
  • eine durchgängige Betreuung vor Ort während der Drehzeiten sowie einen jederzeit erreichbaren Notfallkontakt,
  • den Versicherungsschutz nach § 10.

Anreise und Abreise werden gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 250 Euro erstattet.

6.3 Vergütung Die ausgewählte Person erhält für ihre Mitwirkung und die Einräumung der Nutzungsrechte eine Vergütung, deren Höhe im Mitwirkungsvertrag geregelt wird. Die Vergütung ist von der ausgewählten Person zu versteuern. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die steuerliche Behandlung in der Verantwortung der ausgewählten Person liegt.

6.4 Weisungen und Sicherheit Den Anweisungen der vor Ort eingesetzten Betreuungs-, Produktions- und Sicherheitskräfte is Folge zu leisten, soweit sie der Sicherheit der beteiligten Personen oder der ordnungsgemäßen Durchführung der Aktion dienen. Die auf dem Gelände geltenden Sicherheits-, Brandschutz- und Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.

6.5 Verhaltenspflichten Die ausgewählte Person und die Begleitperson verpflichten sich, während der Aktion:

  • keine diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder sexualisierten Äußerungen oder Darstellungen zu verbreiten,
  • keine parteipolitischen oder religiösen Werbeaussagen zu tätigen,
  • keine Werbung für Dritte zu betreiben, die nicht als Partner der Aktion benannt sind,
  • keine Betäubungsmittel zu konsumieren und Alkohol nur in einem Maß zu sich zu nehmen, das die Durchführung der Aktion und die eigene Sicherheit nicht beeinträchtigt,
  • die Vertraulichkeit über nicht veröffentlichte Abläufe und Inhalte der Aktion zu wahren.

Die Einzelheiten regelt der Mitwirkungsvertrag.

§ 7 Gesundheitliche Eignung Die ausgewählte Person versichert, dass ihr keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einem mehrtägigen Aufenthalt unter den Bedingungen der Aktion entgegenstehen. Vor Beginn der Aktion teilt die ausgewählte Person dem Veranstalter auf einem gesonderten Formular alle Umstände mit, die für ihre Sicherheit und Betreuung von Bedeutung sein können, insbesondere Allergien, chronische Erkrankungen und regelmäßig einzunehmende Medikamente. Diese Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Betreuung und Notfallvorsorge verwendet.

§ 8 Abbruch, Ersetzung und Beendigung

8.1 Abbruch aus Sicherheitsgründen Der Veranstalter kann die Aktion jederzeit unterbrechen, verlegen oder beenden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, aufgrund von Witterungsverhältnissen, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände erforderlich ist. Ansprüche der ausgewählten Person richten sich in diesem Fall nach dem Mitwirkungsvertrag.

8.2 Ersetzung der ausgewählten Person Fällt die ausgewählte Person aus oder verstößt sie erheblich gegen ihre Pflichten aus § 6, kann der Veranstalter die Ersatzperson nach § 4.5 einsetzen. Die Einzelheiten, insbesondere der Zeitpunkt, bis zu dem eine Ersetzung möglich ist, regelt der Mitwirkungsvertrag.

8.3 Ausschluss Der Veranstalter kann die ausgewählte Person bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder den Mitwirkungsvertrag von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bereits gezahlte Vergütungen können nach Maßgabe des Mitwirkungsvertrages zurückgefordert werden.

§ 9 Änderung und Beendigung des Castings Der Veranstalter behält sich vor, das Casting jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Hieraus können keine Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden.

§ 10 Versicherung und Haftung

10.1 Versicherungsschutz Der Veranstalter unterhält für die Dauer der Aktion für die ausgewählte Person und die Begleitperson einen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Der genaue Deckungsumfang wird vor Beginn der Aktion in Textform mitgeteilt.

10.2 Haftung des Veranstalters Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 11 Datenschutz

11.1 Verantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist der Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen; www.rvr.ruhr/footer/datenschutz/

11.2 Zwecke und Rechtsgrundlagen Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet:

  • zur Durchführung des Castings und der Auswahlentscheidung, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
  • zur Veröffentlichung der eingereichten Inhalte im Rahmen der Kampagne, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung),
  • zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

11.3 Empfänger Die Daten werden an die mit der Durchführung beauftragte Agentur sowie an weitere für die Durchführung erforderliche Dienstleister weitergegeben. Mit diesen bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, soweit die Veröffentlichung auf Plattformen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erfolgt; hierauf wird im Bewerbungsformular gesondert hingewiesen.

11.4 Speicherdauer Die Bewerbungsdaten nicht ausgewählter Personen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, sofern keine Einwilligung nach § 5.4 vorliegt oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Veröffentlichte Inhalte werden nach Ablauf des Nutzungszeitraums nach § 5.3 von den Kanälen des Veranstalters entfernt.

11.5 Rechte der betroffenen Personen Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Es besteht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3 Änderungen Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die bereits erfolgten Bewerbungen hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

12.4 Kontakt Rückfragen zum Casting richten Sie bitte an info(at)rvr.ruhr.